Keine Verbindung zum Server. Es werden bewusst keine zwischengespeicherten Patientendaten angezeigt.
Honorix

Sie bekommen einen Link per E-Mail. Zusätzlich brauchen Sie einen Ihrer Wiederherstellungscodes – ein Link allein genügt hier nicht: wer Zugriff auf das Postfach hätte, hätte sonst Zugriff auf die Patientendaten.

Neues Passwort setzen. Der Wiederherstellungscode wird dabei verbraucht.

Die Daten jeder Praxis liegen in einer eigenen, verschlüsselten Datenbank. Das GOÄ-Gebührenverzeichnis ist enthalten; die Leistungsbezeichnungen sind die verkürzten der PKV-Ausgabe.

Honorix
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E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt. Wir haben Ihnen einen Bestätigungslink geschickt. Erfassen und Rechnen geht bereits – Rechnungen ausstellen erst nach der Bestätigung.
Kein Mailserver eingerichtet – Link zum Bestätigen:
Praxisstammdaten fehlen. Ohne Absender lässt sich keine Rechnung als PDF ausgeben – und da Rechnungen unveränderlich sind, kann der Absender später nicht ergänzt werden.

Übersicht

Wie es steht – und was zu tun ist.

Offen
–
Davon überfällig
–
Verkauft, noch offen
–
Forderungen der Verrechnungsstelle
Auszahlung bereit
–
angekauft, noch nicht ausgezahlt
Weiterzuleiten
–
bei der Praxis eingegangen

Rechnung erstellen

Die Vorschau rechnet live mit. Ausgestellt wird erst auf Knopfdruck.

Positionen

Ziffer Bezeichnung Leistungsdatum Anz. Faktor Einzel Gesamt

Auslagen (§ 10 GOÄ)

Ersatz für ausgelegte Kosten – keine Gebühr, deshalb auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Pauschalen sind nicht zulässig (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GOÄ); ab 25,56 EUR (50 DM) gehört ein Beleg dazu (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ).

Art der AuslageBetrag Beleg beigefügt
Minderung § 6a GOÄ: –
Gesamtbetrag
0,00 EUR

Import

Der übliche Weg: Sie rechnen weiter in Ihrem Praxissystem ab und geben die Abrechnungsdatei hier ab. Was ohne Beanstandung durchläuft, wird gestellt, angekauft und versendet, ohne dass Sie es öffnen müssen. Was auffällt, landet unter Zu prüfen.

Aus dem Praxissystem übernehmen

Abrechnungsdaten aus einer PADneXt-Datei einlesen. Der Probelauf zeigt erst, was entstehen würde; geschrieben wird nichts, bevor Sie es bestätigen.

PADneXt ist der offene Standard, über den Praxissysteme privatärztliche Abrechnungsdaten an eine Verrechnungsstelle übergeben – XML, Version 2.12, lizenzfrei. Nahezu jedes Praxissystem kann ihn ausgeben.

Eingelesen wird die entpackte Nutzdatendatei. Positionen, die sich nicht sicher bewerten lassen – andere Gebührenordnungen, Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ, unbekannte Ziffern – werden einzeln benannt statt geraten.

Ohne Abrechnungsdatei

Gibt Ihr Praxissystem keine PADneXt-Datei aus, lassen sich Rechnungen einzeln erfassen. Das ist der Rückfallweg, nicht der Regelfall – deshalb steht er hier und nicht im Menü.

Zu prüfen

Was der Import nicht allein entscheiden konnte, und was Sie selbst als Entwurf gesichert haben. Ein Entwurf ist noch kein Dokument – er lässt sich ändern und löschen. Erst beim Ausstellen entsteht eine Rechnung.

Nichts zu prüfen.

Das ist der Regelfall: importierte Rechnungen ohne Beanstandung laufen durch, ohne hier aufzutauchen. Hier landet nur, was eine Entscheidung braucht.

Patient Datum Positionen Betrag
Nichts ausgewählt
Summe der Auswahl
0,00 EUR

Ergebnis

Rechnungen

Gestellte Rechnungen sind unveränderlich. Korrektur erfolgt per Storno.

NummerDatumEmpfängerArt Betrag

Offene Posten

Am längsten überfällige zuerst. Der Zahlungsstand liegt neben der Rechnung – das Dokument selbst bleibt unverändert.

Offen gesamt
–
Davon überfällig
–
NummerEmpfängerRechnungsdatumFällig StatusBetragBezahltOffen
Kontoauszug einlesen

Kontoauszug einlesen

Zahlungseingänge aus einer camt.053-Datei der Bank. Gebucht wird nur, was eindeutig ist.

Vorschlagen, nicht zuordnen. Eine falsch zugeordnete Zahlung ist teurer als eine nicht zugeordnete: sie führt dazu, dass der Säumige keine Mahnung bekommt und der, dessen Geld woanders verbucht wurde, eine unberechtigte.

Automatisch gebucht wird nur bei genau einer Rechnungsnummer im Verwendungszweck, offener Rechnung und centgenau passendem Betrag. Teilzahlungen, Sammelüberweisungen und Buchungen ohne Nummer werden mit Begründung zur Klärung gestellt.

Mahnlauf

Mahnlauf

Kein Zahlungsziel hinterlegt. Ohne Zahlungsziel wird keine Rechnung jemals fällig, und damit lässt sich nichts mahnen. Das Feld steht in den Praxisstammdaten und wird beim Ausstellen auf die Rechnung übernommen – bereits gestellte Rechnungen behalten den damaligen Stand.

Ein Patient ist Verbraucher. Daraus folgt:

  • Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) – nicht 9. Die 9 gelten nur zwischen Unternehmen.
  • Keine 40-Euro-Pauschale. § 288 Abs. 5 BGB gilt ebenfalls nicht gegenüber Verbrauchern.
  • Die erste Mahnung trägt keine Kosten und keine Zinsen – sie löst den Verzug erst aus (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab der zweiten Stufe werden beide berechnet.
  • Ohne Verzug keine Forderung darüber hinaus. Honorix rechnet erst ab dem Tag nach der ersten Mahnung.

Keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet der Anwalt der Praxis.

NummerEmpfängerStufeZahlbar bis OffenKostenZinsen Gesamt

Auswertungen

Alles aus den vorhandenen Daten gerechnet. Nichts davon ersetzt die Buchführung – es zeigt sie an.

Summe im Zeitraum
–
Offene Forderungen
–

Umsätze

Umsatz je Monat

Umsatz je Ziffer

Nach Rechnungsdatum – eine Zahlung trifft die Rechnung als Ganzes, nicht eine einzelne Ziffer.

ZifferLeistungAnzahlBetrag

Umsatz je Kostenträger

Nach dem heutigen Stammdatenstand des Patienten.

KostenträgerRechnungenBetrag

Forderungen

Offene Forderungen nach Alter

Nicht wie viel offen steht, sondern wie lange schon.

Überfällig seitRechnungenOffen
Export für den Steuerberater

Export für den Steuerberater

Eine CSV mit Datum, Belegnummer, Betrag und Art – im gewählten Zeitraum und auf der gewählten Grundlage.

Namen gehören dort in der Regel nicht hin. Wer beim Arzt in Rechnung steht, war in Behandlung – der Name ist damit ein Gesundheitsdatum. Für die Buchführung genügen Belegnummer und Betrag. Wenn Ihre Kanzlei die Namen ausdrücklich braucht, gehört dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

Patienten

Änderungen wirken nur auf künftige Rechnungen – bereits gestellte behalten die damaligen Angaben.

Neuer Patient

Minderjährig – die Rechnung geht an den gesetzlichen Vertreter. Er hat den Behandlungsvertrag geschlossen und ist der Zahlungspflichtige (§§ 104 ff., 1629 BGB); eine Rechnung an das Kind wäre gegenüber niemandem durchsetzbar. Ohne Eintrag lässt sich keine Rechnung ausstellen.

Einwilligungen

Ohne sie ist die Abtretung der Honorarforderung nichtig (§ 134 BGB). Zwei getrennte Erklärungen sind nötig: die Entbindung von der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und die Einwilligung in die Datenverarbeitung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

ErklärungErteilt amFassung FormStand
Einwilligung erfassen

Ab dem Speichern unveränderlich – sie ist der Nachweis dafür, dass die Abtretung wirksam war. Korrektur nur über Widerruf und Neuerfassung.

Rechnungen dieses Patienten

Patientenliste

NameGeburtsdatumOrtKostenträger

Gebührenverzeichnis (GOÄ)

Die GOÄ ist gesetzlich geregelt und ändert sich per Novelle. Vor echter Abrechnung den aktuellen Katalog importieren.

Gebührenverzeichnis importieren (CSV)

Ziffern

ZifferBezeichnungPunkte FestbetragFaktorGültigkeitQuelle

Praxis

Stammdaten erscheinen als Absender auf der Rechnung und werden beim Ausstellen eingefroren – spätere Änderungen wirken nur auf neue Rechnungen. Die Arbeitsweise darunter wirkt sofort.

Arbeitsweise

Praxisschlüssel und Monatsbeitrag

Aus Kundenzahl, Honorarsumme und Ausfallquote der letzten zwölf Monate. Ein Schlüssel von 1,00 ist die Referenzpraxis.

Drei Grössen, eine Zahl. Jede wird an einer Referenzpraxis gemessen und gewichtet; die drei Anteile ergeben zusammen den Schlüssel. Der Monatsbeitrag ist der Grundpreis mal Schlüssel.

  • Ein Storno zählt nicht als Ausfall. Eine Korrektur ist kein verlorenes Geld und darf den Beitrag nicht erhöhen.
  • Frische Rechnungen zählen nicht mit. Sie konnten noch gar nicht ausfallen. Gezählt wird nur, was lange genug fällig war.
  • Wenige Rechnungen ergeben keine Quote. Bei dünner Datenlage zählt überwiegend der Wert des Kollektivs - eine einzelne unbezahlte Rechnung soll den Beitrag nicht umwerfen.
  • Der Beitrag ändert sich nicht von selbst. Dies ist eine Auskunft. Eine Änderung wird angekündigt und begründet.
Schlüssel
–
Monatsbeitrag
–
Grundpreis mal Schlüssel
GrösseIhre PraxisReferenz VerhältnisGewichtAnteil
Schlüssel–

Wiederherstellungscodes

Der zweite Faktor beim Zurücksetzen des Passworts. Ohne sie gibt es keinen Weg zurück – ein Link ins Postfach allein genügt bei Patientendaten nicht. Ausdrucken und getrennt vom Rechner aufbewahren; ein Code im selben Postfach wäre kein zweiter Faktor.

Steigerungssatz je Kostenträger

Steigerungssatz je Kostenträger

Voreinstellung fürs Erfassen: wählen Sie einen Patienten aus, wird der Faktor seines Kostenträgers vorgeschlagen. Änderbar wie jeder Vorschlag.

Den Steigerungssatz bestimmt der Arzt, nicht die Kasse. § 5 Abs. 2 GOÄ: nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Ausführung.

Was sich je Kostenträger unterscheidet, ist das Erstattungsverhalten — welcher Satz erfahrungsgemäß ohne Rückfragen erstattet wird. Genau diese Erfahrung wird hier festgehalten. Über dem Regelhöchstsatz bleibt die Begründungspflicht im Einzelfall bestehen, und bei Labor- und Zuschlagsziffern wird die Voreinstellung auf deren Spanne begrenzt.

KostenträgerFaktorNotiz
Basiszinssatz (§ 247 BGB)

Basiszinssatz (§ 247 BGB)

Grundlage der Verzugszinsen im Mahnwesen. Der Satz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli bekanntgegeben und hier eingetragen – Honorix bringt bewusst keinen Wert mit, aus demselben Grund wie beim Gebührenverzeichnis: ein geratener Zinssatz ergibt eine Forderung, die nicht hält. Ohne Eintrag werden Mahnungen ohne Zinsen erstellt.

Gilt abBasiszinssatz Verzugszins VerbraucherQuelle

Zahlungen